Das Bio-Siegel ist ein bedeutender Schritt zur Entwicklung des Bio-Marktes. Es kann auf freiwilliger Basis zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Logo genutzt werden, das alle vorverpackten, ökologisch erzeugten Lebensmittel aus der EU tragen müssen.

Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es den Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Darum wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel ins Leben gerufen. Bio-Produkte sind dank des Bio-Siegels heute auf einen Blick zu erkennen. Mit dem Bio-Siegel können Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden. Diese EU-weit gültigen Rechtsvorschriften garantieren einheitliche Standards für den ökologischen Landbau. Das Bio-Siegel steht somit für eine ökologische Produktion und artgerechte Tierhaltung.

So sieht es das Gesetz

Rechtsgrundlage des Bio-Siegels ist das Öko-Kennzeichengesetz. Es nimmt Bezug auf die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und sieht bei Missbrauch des Bio-Siegels Geldbußen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. Einzelheiten in Bezug auf die Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels sind in der Öko-Kennzeichenverordnung geregelt.

Die Öko-Kennzeichenverordnung eröffnet auch ausdrücklich die Möglichkeit, nationale oder regionale Herkunftsangaben im unmittelbaren Umfeld des Bio-Siegels anzubringen (zum Beispiel Biozeichen Baden-Württemberg, Hessen und Rhön). Das Öko-Kennzeichengesetz wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2009 an die neuen EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau angepasst.

Das sind die Bedingungen

Die Vergabe des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Sie schreiben unter anderem vor:

  • Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus dem ökologischen Landbau stammen, bis zu einem Anteil von 5 Prozent können nichtökologische Zutaten im Rahmen von streng geregelten Ausnahmen verwendet werden, soweit diese Zutaten nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind.
  • Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen „Bio“ oder „Öko“ zu verkaufen.
  • Bei der Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: DE-ÖKO-000. Dabei steht „DE“ für Deutschland und „000“ für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Für Ihre Sicherheit: Genaue Kontrollen

  • Bio-Betriebe führen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch. Sie müssen beispielsweise genau erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich die Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen. Amtlich zugelassene private Kontrollstellen überprüfen mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb und führen zusätzlich unangemeldete Stichproben bei den Erzeugern und Verarbeitern durch. Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert.
  • Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist das Öko-Landbaugesetz. Wenn bei den Kontrollen Verstöße festgestellt werden, müssen diese von den Kontrollstellen an die zuständigen Länderbehörden gemeldet werden. Im Öko-Landbaugesetz sind auch die Erteilung und der Entzug der Zulassung für die privaten Kontrollstellen verankert.
  • Neben der „Bio-Kontrolle“ unterliegen Bio- Produkte selbstverständlich auch den futter- und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen in Deutschland.

Unternehmen und Produkte

Seit der Einrichtung im Jahre 2001 haben sich mehrere tausend Unternehmen bei der Informationsstelle Bio-Siegel in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beraten lassen.

Insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Verarbeitung und Handel nutzen das Siegel, gerade auch wegen des inzwischen hohen Bekanntheitsgrades von 87 Prozent. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher schafft das Siegel Transparenz und eine verlässliche Orientierungshilfe im Bio-Zeichendschungel. Diese Resonanz war auch Anlass, dass der Markenschutz auf Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums bis zum Jahr 2021 verlängert wurde.

Die Erzeuger profitieren von dem entstehenden Nachfragesog. Für sie bietet sich eine enorme Wachstumschance für den deutschen Bio-Markt, die es zu nutzen gilt. Verarbeitung und Handel schließlich ist ein unkompliziertes Zeichen an die Hand gegeben, mit dem nicht in den Wettbewerb eingegriffen wird und das zur Angebotssicherheit in ausreichender Menge rund ums Jahr beiträgt.

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