Ökologisch bewusste Verbraucher möchten Lebensmittel beziehen, die so natürlich wie möglich sind. Klar greift man hin und wieder auch mal zu Fertigprodukten. Viele Hersteller werben damit, dass ihr Produkt ohne Zusatzstoffe ist. Gesetzlich geregelte Labels gibt es bisher nicht. Wie vertrauenswürdig sind die unterschiedlichen Hinweise? www.lebensmittelklarheit.de informiert:

„Ohne Zusatzstoffe“ – trotzdem gefärbt, aromatisiert und im Geschmack verstärkt

„Ohne Geschmacksverstärker“, „ohne Farbstoffe“, „ohne künstliche Aromastoffe“: Hersteller verleihen Getränken, Milchprodukten, Tiefkühlkost und Fertiggerichten mit einem so genannten „Clean Label“ gerne ein natürliches Image. Wer auf Zusatzstoffe verzichten möchte, freut sich über diese Angaben. Doch es handelt sich dabei häufig um Produktwerbung, die nicht immer hält, was sie verspricht.

Versprochen: „natürliche“ Lebensmittel

Die „ohne xy“-Versprechen auf den Etiketten werden in Fachkreisen „Clean Label“ – „saubere Etiketten“ genannt. Sie vermitteln Verbrauchern den Eindruck, dass es sich um natürliche Lebensmittel ohne unerwünschte Zutaten handelt.

Doch die mit Clean Label gekennzeichneten Produkte sind oft längst nicht so „sauber“ und ursprünglich, wie dies auf der Verpackung suggeriert wird. Vielfach werden unbeliebte Zusatzstoffe durch alternative Zutaten ersetzt, die eine ähnliche Wirkung haben, jedoch laut Gesetz nicht als Zusatzstoff gekennzeichnet werden müssen:

Lebensmittel „ohne Farbstoffe“ sind häufig dennoch gefärbt. Dafür sorgen Konzentrate oder Pulver aus Obst und Gemüse oder Gewürze. Sie gelten meist nicht als Farbstoffe und müssen deshalb auch nicht als Zusatzstoffe gekennzeichnet werden. Auf ihre färbende Eigenschaft wird häufig auch nicht hingewiesen. Ein derart optisch aufgepepptes Lebensmittel kann eine höhere Qualität vortäuschen. So kann beispielsweise Rote-Bete-Saft im Kirschjoghurt einen höheren Kirschgehalt vermitteln oder Algenpulver bei Wasabi-Erdnüssen einen höheren Anteil des japanischen Meerrettichs.

Einige Hersteller werben mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“, wenn sie Farbstoffe aus natürlichen Rohstoffen verwenden. Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hält allerdings Hinweise auf das Fehlen „künstlicher Farbstoffe“ für unzulässig, da es keine rechtliche Definition von „künstlich“ für Farbstoffe gibt und entsprechend auch keine klare Abgrenzung zwischen „künstlichen“ und „natürlichen Farbstoffen“.

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