Häufig findet man auf Lebensmitteln den Hinweis „lt. Gesetz ohne Konservierungsstoffe“. Was genau das bedeutet und wie vertrauenswürdig dieser Hinweis ist, darüber klärt Sie www.lebensmittelklarheit.de auf:

Häufig findet man auch Hinweise wie „lt. Gesetz ohne Konservierungsstoffe“. Die Ergänzung „laut Gesetz“ bedeutet, dass das Produkt nach den Rechtsvorschriften keine Konservierungsstoffe enthalten darf und deshalb auch keine vorhanden sind.

Die Werbeaussage „Ohne Konservierungsstoffe“ auf einem Produkt, das rechtlich keine Konservierungsstoffe enthalten darf, gilt als irreführend. Es handelt sich um Werbung mit Selbstverständlichkeiten, denn der Käufer kann die beworbene Eigenschaft für einen besonderen Vorteil des Produktes halten und dadurch getäuscht werden.

Hersteller vermeiden mit der Angabe „lt. Gesetz“ eine Irreführung, indem sie selbst darauf hinweisen, dass das Lebensmittel laut Gesetz ohne Konservierungsstoffe hergestellt werden muss.

Eine Umfrage auf Lebensmittelklarheit weist jedoch darauf hin, dass ein Teil der Verbraucher den Hinweis „laut Gesetz“ nicht richtig versteht.

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