Das Wichtigste in Kürze:
- Hängt die Haltbarkeit bestimmter Lebensmittel von der Lagertemperatur ab, muss diese angegeben sein.
- Bei unverarbeitetem Rindfleisch, Eiern, Fisch und den meisten frischen Obst- und Gemüsearten ist die Angabe des Ursprungslandes vorgeschrieben.
- Setzt der Hersteller Lebensmittelimitate ein, muss der ersatzweise verwendeten Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angeben sein. Die Schriftgröße der Kennzeichnung muss mindestens 75 % der Größe des Produktnamens betragen.
Besondere Angaben zur Aufbewahrung oder Verwendung
Bei bestimmten Lebensmitteln sind besondere Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen erforderlich. Beispielsweise hängt die Haltbarkeit bei manchen Lebensmitteln, wie Milch, von der Lagertemperatur ab. Dies muss dann auf dem Etikett angegeben sein. (Beispiel Milch: „Bei 8 °C mindestens haltbar bis:).
Einfrierdatum
Für Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie für unverarbeitete Fischereierzeugnisse ist das Einfrierdatum anzugeben mit den Worten „eingefroren am “. Wurde das Produkt mehr als einmal eingefroren, muss das Datum des ersten Einfrierens vermerkt sein.
Herkunftsangaben
Bei unverarbeitetem Rindfleisch, Eiern und den meisten frischen Obst- und Gemüsearten ist die Angabe des Ursprungslandes vorgeschrieben. Auch Fisch muss eine Herkunftsangabe tragen.
Etwas mehr Transparenz zur Herkunft gibt es seit April 2015 auch bei verpacktem frischem – einschließlich tiefgefrorenem – Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Verbraucher müssen auf dem Etikett zumindest Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung erhalten.
Botanische Herkunft bei pflanzlichen Ölen
Bei der Verwendung von pflanzlichen Ölen und Fetten muss ihre botanische Herkunft angegeben werden. In der Zutatenliste dann zum Beispiel “ Palmöl“ oder „Pflanzenfett (Kokos)“ stehen.
Alkoholgehalt
Bei Getränken muss der Alkoholgehalt deklariert werden, wenn er über 1,2 Volumenprozent beträgt.
Die Angabe muss sich im selben Sichtfeld wie lesen Sie hier weiter
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