Die Umweltprobleme in der Landwirtschaft sind an vielen Stellen noch nicht gelöst. 

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU vernachlässigt den Umweltschutz: Das bestehende System der Flächenprämien kann den Schutz von Wasser, Klima und Artenvielfalt nicht gewährleisten. Die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) empfiehlt eine Abkehr von pauschalen Flächenprämien und entwickelt in einem Positionspapier Eckpunkte für die Förderperiode ab 2021.

Der Vorschlag der EU, das bestehende System der Flächenprämien in  nationale Verantwortung zu übertragen, ist aus Sicht der KLU nur eine symbolische Korrektur. Er wird die seit vielen Jahren bekannten Probleme wie die hohen Stickstoffüberschüsse oder den Verlust der Artenvielfalt nicht lösen können. Die KLU empfiehlt daher, die EU-Agrarförderung für eine angemessene Honorierung ökologischer Leistungen der Landbewirtschaftung einzusetzen.

Eckpunkte der KLU für die Gemeinsame Agrarpolitik:

  • Mehr Finanzmittel für die Umstellung landwirtschaftlicher Betriebe auf eine nachhaltigere und klimaangepasste Bewirtschaftung bereitstellen.
  • Rahmenbedingungen etablieren, welche Sozial- und Umweltdumping in der gesamten Produktionskette ausschließen.
  • Gezielt agrarstrukturell benachteiligte, aber ökologisch wertvolle Regionen fördern.
  • Nutzungsverfahren für Grünland fördern, die eine kostendeckende Bewirtschaftung bei gleichzeitigem Erhalt einer artenreichen Flora ermöglichen.
  • Erzeugnisse kennzeichnen, die aus ressourcenschonender Bewirtschaftung stammen.
  • Ökologische Mindestanforderungen an die Landwirtschaft im europäischen und nationalen Ordnungsrecht verankern.

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