Immer mehr Menschen leiden an einem Nährstoffdefizit. So klagen viele über zum Beispiel Eisen- oder Vitamin D Mangel. Dementsprechend hoch ist das Angebot an Nahrungsergänzungsmittel, sogar Super- und Drogeriemärkte bieten diese an. Doch auf was genau ist zu achten? Der BVL klärt auf:
Nahrungsergänzungsmittel gehören rechtlich zu den Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs. Sie unterscheiden sich von anderen Lebensmitteln dadurch, dass sie in kleinen Dosierungen, etwa als Tabletten oder Kapseln angeboten werden. Sie enthalten Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige Nährstoffe, die eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung in konzentrierter Form haben sollen. Sie dürfen die normale Ernährung ergänzen, jedoch keine arzneiliche Wirkung haben.
Um sie auf den Markt zu bringen, wird keine Zulassung benötigt. Derjenige, der ein Nahrungsergänzungsmittel herstellt, auf den Markt bringt oder importiert, hat die geltenden rechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung zu beachten. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwacht die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde in den Bundesländern.
Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel
Durch die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) wurde ein Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel eingeführt. Die Anzeige erfolgt beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das BVL nimmt diese Anzeige entgegen und leitet sie an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weiter. Eine Prüfung des angezeigten Nahrungsergänzungsmittels nimmt das BVL nicht vor.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Nahrungsergänzungsmittel hat das BVL in einem Flyer zusammengestellt. Diesen können Sie kostenfrei auf der Internetseite des BVL herunterladen:
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/08_PresseInfothek/Flyer/Flyer_Nem.pdf
Klartext?
Die Verbraucherzentralen betreiben das Verbraucherportal »Klartext Nahrungsergänzung« (www.klartext-nahrungsergaenzung.de), das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert wird. Das Portal bietet Informationen zu Nutzen und Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln – insbesondere für Schwangere, Kinder, Sportler und Menschen mit veganer Ernährung – sowie eine Übersicht über verschiedene Produkte.
Jeder Verbraucher kann an das Portal direkt eine Anfrage zur Wirkung oder zu gesundheitlichen Risiken von Nahrungsergänzungsmittel stellen, die von einem Expertenteam beantwortet wird. Außerdem können sich Verbraucher über ein Nahrungsergänzungsmittel beschweren, wenn sie mit diesem unzufrieden sind. Verstößt das Produkt gegen geltende Vorschriften, prüft die Verbraucherzentrale rechtliche Mittel um dagegen vorzugehen.
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