Einschätzung aus Sicht der Verbraucherzentrale
Die Werbung mit „sauberen Etiketten“ muss rechtlich geregelt werden, damit die Produkte bei Verbrauchern keine falschen Erwartungen wecken:
- Bei der Werbung „ohne Zusatzstoff X“ sollten keine Ersatzstoffe mit gleicher Funktion oder sogar gleichen Inhaltsstoffen eingesetzt werden dürfen.
- Der Begriff „natürliches Aroma“ muss transparenter geregelt werden. Für Verbraucher sind die unterschiedlichen Definitionen verwirrend. Entsprechend missverständlich sind Werbeaussagen, die sich auf bestimmte Arten von Aromen beziehen. Hersteller sollten darauf verzichten, wenn sie Aromen einsetzen.
- Aussagen wie „ohne Zusatzstoff x lt. Gesetz“ sind wertlos, weil vergleichbare Lebensmittel diesen Zusatzstoff entsprechend der geltenden Rechtsgrundlage ebenfalls nicht enthalten dürfen. Bei dieser Werbung mit Selbstverständlichkeiten sollten keine Ausnahmen gemacht werden.
- Begriffe wie „natürlich“ oder „künstlich“ und vergleichbare Formulierungen müssen europaweit einheitlich rechtlich definiert werden.
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