Die Unterstützung dafür, dem Ausstoß des klimaschädlichen CO2 einen Preis zu geben, wächst – zumal negative Folgen des Klimawandels zunehmend auch in Deutschland spürbar sind. In letzter Zeit wurden zahlreiche Gutachten veröffentlicht, die einhellig zu dem Schluss kommen, dass die CO2-Bepreisung ein zentrales Instrument der Klimaschutzpolitik sein sollte und schnelles Handeln unerlässlich ist. Die Bundesregierung wird voraussichtlich noch in diesem Herbst entscheiden, ob und in welcher Form eine CO2-Bepreisung eingeführt wird. Vor diesem Hintergrund analysiert ein neues Papier des UBA die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ansätze. Der Verkehrs- und Gebäudebereich steht dabei im Mittelpunkt, weil dort der Handlungsbedarf besonders groß ist. Fazit: Der kurzfristig erforderliche Schub für den Klimaschutz kann aus Sicht des Umweltbundesamtes am besten durch Einführung einer CO2-Komponente in der Energiesteuer erreicht werden, denn sie ist schnell, sozialverträglich und ohne großen Aufwand umsetzbar. Der Emissionshandel hingegen ist im Verkehrs- und Gebäudebereich keine sinnvolle Variante einer CO2-Bepreisung.

Für fossile Heiz- und Kraftstoffe sollte ein mittlerer zweistelliger Euro-Betrag je Tonne CO2 als Eingangssteuersatz gewählt und in den Folgejahren in vorab fest definierten Schritten angehoben werden. Klimafreundliche Investitionen und Verhaltensweisen würden so gefördert; und die Preise klimaschädlicher Produkte würden die durch sie verursachten Klimawandelkosten besser widerspiegeln. Im Verbund mit anderen Instrumenten könnten so die Klimaziele im Verkehr und Gebäudebereich für das Jahr 2030 erreicht werden. Ergänzend ist eine Reform der bestehenden Energiesteuersätze erforderlich, denn aktuell wird etwa leichtes Heizöl geringer besteuert als das klimafreundlichere Erdgas. Außerdem sollten die Energie- und CO2-Steuersätze regelmäßig an die Inflation angepasst werden.

Die Einnahmen aus der CO2-Besteuerung sollten an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass auf diese Weise eine sozialverträgliche Gestaltung möglich ist. Aus Sicht des Umweltbundesamtes sollte eine Rückverteilung der Einnahmen über eine Klimaprämie kombiniert werden mit einer Entlastung bei den Strompreisen, etwa durch die Senkung der EEG-Umlage. Haushalte mit niedrigen Einkommen würden bei einer solchen Lösung im Durchschnitt entlastet. Außerdem entstehen positive Klimaschutzwirkungen, da niedrigere Strompreise zum Beispiel den Übergang zur Elektromobilität fördern und Wärmepumpen zur Gebäudebeheizung finanziell attraktiver machen. Allen in Deutschland muss es unabhängig vom Geldbeutel möglich sein, klimafreundlich zu wohnen und mobil zu sein. Deshalb sind flankierende Maßnahmen erforderlich, die es den Menschen erleichtern, sich an steigende Energiepreise anzupassen und auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen. Hierzu zählen Förderprogramme zur Energiesparberatung und zur Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte, Anpassungshilfen für Fernpendler und der Aufbau eines attraktiven und kostengünstigen Bus- und Bahnnetzes, auch in ländlichen Räumen. Dies vermeidet soziale Härten und verstärkt die Klimaschutzwirkung der CO2-Besteuerung.

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