Bei Bürgerenergieanlagen handelt es sich um eine Anlage zur Produktion erneuerbarer Energien – etwa eine Solaranlage auf dem Dach einer örtlichen Schule -, die von mehreren Bürgern gemeinsam geplant und betrieben wird.
Häufig initiieren und unterstützen Gemeinden, lokale Unternehmen und örtliche Kreditinstitute ein solches Projekt. Den Bürgern bieten sich verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten: Sie können als reine Geldgeber auftreten oder sich zusätzlich aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligen. Neben der Chance auf eine akzeptable Rendite bestehen weitere Vorteile, z.B. können sie nachvollziehen, wohin das investierte Geld geht – in ein Projekt vor Ort.
Doch Anleger sollten sich umfassend informieren, bevor sie investieren, denn eine Beteiligung birgt auch Risiken. Unsere Checkliste fasst die wesentlichen Aspekte zusammen, die Sie vor einem Betritt beachten sollten.
Verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten
Bürgerenergieanlagen sind nach unterschiedlichen Rechtsformen organisiert. Die gängigsten sind die GmbH & Co. KG., die eingetragene Genossenschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Je nach Art der Beteiligung bestehen unterschiedliche Haftungsrisiken und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Den kompletten Text finden Sie hier
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