Die Herstellung von Papier benötigt viele Ressourcen. Bäume müssen abgeholzt werden, Wasser und Strom werden verbraucht. Wie können wir Papier einsparen? Das Umweltbundesamt gibt hilfreiche Tipps:

  • Bestellen Sie unerwünschte Kataloge, Prospekte und Zeitschriften ab: Per Anruf aus Verteilerlisten streichen lassen oder Prospekte retour mit dem Vermerk „zurück an den Absender“.
  • Digitalisierung von Dokumenten und Scan-to-E-Mail sparen Papier und Archivraum.
  • Informationen im Internet machen manches Archivieren überflüssig.
  • Bringen Sie das Altpapier zu Fuß oder per Fahrrad an seinen Bestimmungsort. Sparen Sie sich damit zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto.
  • Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden.
  • Nutzen Sie beim Papier beide Seiten.
  • Nutzen Sie bei Druckern – wenn vorhanden – die Duplex-Funktion (beidseitiges Drucken) und die Verkleinern-Funktion (2 Seiten auf 1 Seite drucken).
  • Green-Printing-Software entfernt leere Seiten und unnötige Informationen aus der zu druckenden Datei.

Hintergrund

Umweltsituation: Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt – Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Auch ist es umweltverträglicher, Altpapier zu recyceln als Altpapier zur Energiegewinnung zu verbrennen.

Durch die Steigerung des Altpapiereinsatzes sank der mittlere Energieeinsatz bezogen auf erzeugtes Papier von 3,413 Megawattstunden pro Tonne im Jahr 1990 auf 2,726 Megawattstunden pro Tonne im Jahr 2000. Bis zum Jahr 2011 ist wieder ein Anstieg auf cirac 3,1 Megawattstunden pro Tonne zu verzeichnen. Dies ist auf Maßnahmen zur Qualitätssteigerung (aufwändigere Sortierung, höhere Weißegrade, glattere Oberfläche) zurückzuführen. Damit kommt einem maßvollen Papierverbrauch besondere Bedeutung für weitere positive Umwelteffekte zu. Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen.

Gesetzeslage: Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2020 mindestens 65 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden.

Das Ende der Abfalleigenschaft von Altpapier ist gemäß Paragraf 5 des KrWG in einem technischen Hintergrundpapier beschrieben.

Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt.

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