Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) erhöht vor der anstehenden Abstimmung im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments den Druck. Der Verband fordert die Abgeordneten auf, die geplante Änderung des EU-Bio-Rechts zügig voranzubringen. Hintergrund ist die Sitzung des Agrarausschusses am 14. Juli 2026. Aus Sicht des BÖLW muss das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden, damit Bio-Importe aus wichtigen Drittländern wie Indien oder den USA zum Jahreswechsel nicht ins Stocken geraten.

Konkret geht es um Änderungen an der EU-Öko-Verordnung. Die EU-Kommission hatte im Dezember 2025 einen Vorschlag zur Vereinfachung der Regelungen vorgelegt; die Mitgliedstaaten legten ihre Position im Mai 2026 fest. Im Europäischen Parlament wurden anschließend Kompromissvorschläge erarbeitet, die einen Großteil der 228 Änderungsanträge berücksichtigen. Nach der Abstimmung im Agrarausschuss soll das Plenum des Parlaments im September darüber befinden. Danach folgt der Trilog mit Rat und Kommission.

Der Zeitplan ist eng. Bis Ende 2026 läuft eine Übergangsfrist für Bio-Handelsabkommen mit elf Drittstaaten aus. Ohne rechtzeitige Neuregelung könnten die bisherigen Verfahren für Ein- und Ausfuhren von Bio-Produkten empfindlich gestört werden. Der BÖLW warnt deshalb vor erheblichen Folgen für Bio-Verarbeiter und Händler, wenn bis Jahresende keine ausreichende Rechtssicherheit besteht.

Auslöser der Debatte ist unter anderem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Herbaria Kräuterparadies II vom 4. Oktober 2024. Danach dürfen Produkte aus Drittstaaten, die nur auf Grundlage gleichwertiger Standards anerkannt sind, das EU-Bio-Logo nicht ohne Weiteres nutzen, wenn sie nicht vollständig den EU-Vorgaben entsprechen. Das Europäische Parlament beschreibt die geplante Novelle deshalb als Versuch, die Kennzeichnung für Importe klarer zu regeln und zugleich Handelsstörungen zu vermeiden.

BÖLW-Vorstand Peter Röhrig fordert deshalb Tempo, aber auch Augenmaß. Die EU müsse bis Jahresende Klarheit bei Einfuhr und Kennzeichnung von Bio-Importen schaffen. Zugleich warnt der Verband vor zusätzlicher Bürokratie. Eine verpflichtende Länderkennzeichnung auf Bio-Produkten könne vor allem für Verarbeiter problematisch werden, wenn Rohwaren je nach Saison, Ernte und Verfügbarkeit aus unterschiedlichen Herkunftsländern stammen.

Neben den Importregeln geht es in den Kompromissvorschlägen auch um die Öko-Tierhaltung. Der BÖLW begrüßt unter anderem vorgesehene Verbesserungen bei Auslaufüberdachungen und beim Auslauf für Junggeflügel. Diese könnten nach Einschätzung des Verbands viele Betriebe in Deutschland entlasten. Kritisch sieht der Verband dagegen Überlegungen, Weidehaltung bei Bio-Tieren künftig stärker als freiwillige Option zu behandeln. Der Weidegang gehöre zum Kern artgerechter Tierhaltung, betont der BÖLW.

Der Verband fordert das Parlament daher auf, problematische Punkte zu ändern oder aus dem Kompromiss herauszulösen, ohne das gesamte Verfahren zu gefährden. Röhrig macht deutlich, dass der Bio-Sektor Vereinfachungen unterstützt, eine Absenkung der Standards aber ablehnt. Entscheidend seien verlässliche Regeln, praxistaugliche Übergangsfristen und weniger unnötige Bürokratie.

Für die Branche steht damit mehr auf dem Spiel als eine technische Rechtsanpassung. Die Novelle soll eine Lücke schließen, die durch die Rechtsprechung sichtbar geworden ist, und zugleich den europäischen Bio-Markt stabilisieren. Gelingt der Beschluss nicht rechtzeitig, könnten Unternehmen zum Jahreswechsel mit Unsicherheiten bei Import, Kennzeichnung und Vermarktung konfrontiert werden. Für Handelspartner wie Indien und die USA wäre das ein Signal wachsender Unsicherheit im Bio-Handel mit der EU.

Der BÖLW appelliert deshalb an die Abgeordneten, die notwendigen Änderungen jetzt entschlossen voranzubringen. Ziel müsse sein, hohe Bio-Standards zu sichern, den Handel funktionsfähig zu halten und den Betrieben rechtzeitig Planungssicherheit zu geben.

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