Fortbewegung mit elektronischem Antrieb werden immer beliebter: E-Bikes und Elektroautos etablieren sich schon seit längerer Zeit. Nun gibt es auch E-Scooter auf dem Markt. Was genau es beim Kauf zu beachten gibt, verrät Ihnen die Verbraucherzentrale:

Ab 15. Juni sind E-Scooter auch im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Doch kaum ein Modell hat bisher eine Straßenzulassung. Wir erklären, worauf Sie beim Kauf achten sollten und welche Regeln für die Tretroller mit Elektroantrieb gelten.

  • Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie darauf achten, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt, da Sie ansonsten nur auf Privatgelände fahren dürfen. Im Moment beantragen die Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Allgemeine Betriebserlaubnis für ihre Modelle, deshalb lohnt es sich mit dem Kauf noch etwas abzuwarten.
  • Die abgasfreien E-Roller sind leicht zu transportieren und können bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren.
  • Fahrer von E-Scootern brauchen keinen Führerschein, aber eine spezielle Versicherung, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.

Auf deutschen Fuß- oder Radwegen kann es bald voller werden: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gilt ab 15. Juni 2019. Die Tretroller mit Elektromotor punkten vor allem durch ihre kompakte Größe. Sie sind leise, wendig, leicht zu transportieren und fahren abgasfrei.

Umweltfreundliche Mobilität: E-Scooter boomen weltweit

Während die elektrisch angetriebenen City-Roller in Skandinavien, Israel oder Frankreich bereits zum Stadtbild gehören, soll das Modell E-Tretroller künftig auch in Deutschland den öffentlichen Nahverkehr ergänzen – und eine umweltfreundlichere Alternative zum Auto bieten.

Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die E-Tretroller. Hier geht’s zum kompletten Text

Kommentar schreiben

Nach oben