In Brüssel haben Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze heute dem zuständigen EU-Umweltkommissar Karmenu Vella die Anpassungen der Bundesregierung zur Düngeverordnung vorgestellt. Pressetext des bmu

Um das Grundwasser und die Gewässer umfassend zu schützen und den Eintrag des Pflanzennährstoffs Nitrat zu reduzieren, hatten sich die Ressorts im Vorfeld auf verschärfte Regelungen verständigt. Seitens der Bundesländer und Verbände gab es dafür weitgehende Zustimmung bei einem Treffen vergangene Woche. Mit den nun bei der EU vorgelegten Nachbesserungen sollen europäische Strafzahlungen vermieden werden.

Gegenüber Karmenu Vella bekräftigten die Ministerinnen, mit der Kommission in allen Punkten zu einer einvernehmlichen, zielorientierten sowie praktikablen Lösung gelangen zu wollen, Zweifel auszuräumen. So sind neben zahlreichen weiteren Maßnahmen etwa strengere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln auf Hangflächen in Gewässernähe sowie eine Ausweitung der dortigen Randstreifen vorgesehen. Auch die Zeiten für das Ausbringen von Festmist sollen weiter beschränkt werden. Das Gespräch sei sehr konstruktiv gewesen, so Klöckner und Schulze im Anschluss.

Die Generaldirektion Umwelt wird den vollständigen Maßnahmenkatalog nun prüfen.

 

Hintergrund:

Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat. Der Verstoß liege darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung war nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern die alte Düngeverordnung von 2006. Auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes sieht die Europäische Kommission allerdings auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus 2017. Mit dem Mahnschreiben leitet die Kommission das Zweitverfahren ein, da Deutschland nach Auffassung der Kommission noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des genannten Urteils getroffen hat.

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