Biolebensmittel dienen dem Umwelt- und Tierschutz. Sie helfen, die mit der konventionellen Landwirtschaft verknüpften Umweltbelastungen  zu reduzieren. Anbau und Herstellung von Biolebensmitteln sind in der EG-Öko-Basisverordnung geregelt. Wichtigste Merkmale sind der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und auf leicht lösliche mineralische Düngemittel sowie eine möglichst artgerechte Tierhaltung.

Kauf von Biolebensmittel: Biolebensmittel erhält man in (fast) jedem Lebensmittelgeschäft. Während Naturkostläden, Biosupermärkte und Lieferdienste Vollsortimente haben, findet man in Supermärkten, Drogerien und Reformhäusern meist nur Teilsortimente in Bio-Qualität. Alle Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, sind an dem gesetzlich vorgeschriebenen EU-Bio-Logo erkennbar (siehe Siegel). Das deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch.

Orientierung im Label-Dschungel: Grundsätzlich gilt: Bio-Produkte erkennt man am EU-Bio-Logo. Hat ein Produkt kein EU-Bio-Logo, ist es auch kein Bio-Produkt. Trotzdem gibt es noch viele weitere Bio-Kennzeichnungen auf Lebensmitteln:

  • Label ökologischer Anbauverbände: Die meisten Verbände wie z.B. Bioland, Naturland oder Demeter existierten in Deutschland schon vor der Einführung der EG-Öko-Verordnung im Jahr 1993. Die Verbandsrichtlinien sind in einigen Punkten strenger als der EU-Bio-Standard.
  • Handelsmarken: Viele große Handelsketten haben eigene Bio-Marken gegründet, um Bio-Produkte besser vermarkten zu können. Die Umweltanforderungen entsprechen dabei dem EU-Bio-Logo.

Im Informationsportal Ökolandbau.de finden sich Übersichten zu Anbauverbänden und Handelsmarken.

Geschützte Begriffe: Die Bezeichnungen „Bio“ und „Öko“ sind gesetzlich geschützte Begriffe. Erzeugung und Verarbeitung so gekennzeichneter Lebensmittel sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt. Auch folgende Begriffe auf Lebensmitteln dürfen nur für Bioprodukte verwendet werden:

  • biologisch oder ökologisch
  • kontrolliert biologisch bzw. kontrolliert ökologisch
  • biologischer bzw. ökologischer Landbau.

Andere Begriffe hingegen wie z.B. „integrierter Landbau“ oder „kontrolliert“ stehen nicht für Bioprodukte.

Auf ausgewogene Ernährung achten: Längst gibt es alle Lebens- und Genussmittel auch in Bio-Qualität: Von der Tiefkühlpizza über Süßigkeiten bis hin zu Hochprozentigem. Das ist gut für die Umwelt, aber nicht automatisch auch gut für die Gesundheit. Die allgemeinen Ernährungsregeln haben deshalb auch für Bio-Lebensmittel ihre Gültigkeit. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat zum Beispiel auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zehn Regeln formuliert, die Ihnen helfen, genussvoll und gesund erhaltend zu essen (siehe Links).

Was Sie noch tun können:

Hintergrund

Umweltsituation: Etwa die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik unterliegt einer landwirtschaftlichen Nutzung. Entsprechend groß und vielseitig sind die Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere die intensive Landwirtschaft ist verantwortlich für hohe Nährstoffeinträge in Flüsse, Seen und Grundwasser, Treibhausgas-Emissionen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie für Bodenerosion und -verdichtung. Rund 75% der Stickstoffeinträge und 55% der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer erfolgen aus der Landwirtschaft.

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand aller Grundwasserkörper in Europa mit Übergangsfristen spätestens bis 2027. Aufgrund hoher Nitratbelastungen sind derzeit etwa ein Viertel der Grundwasserkörper in Deutschland in einem schlechten chemischen Zustand, das heißt, die Nitratkonzentrationen liegen in diesen Grundwasserkörpern über 50 Milligramm pro Liter.

Ist ein Grundwasserkörper in einem schlechten Zustand, so müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen durchführen, um die Belastung zu verringern und den guten Zustand wieder zu erreichen. In Oberflächengewässern liegen die Nitratbelastungen auch noch viel zu hoch, sind aber wesentlich geringer als im Grundwasser. Aufgrund der zu hohen Nitratbelastung sind unsere Küstengewässer eutrophiert  und in einem nicht guten ökologischen Zustand. Maßnahmen im Binnenland sind erforderlich, um die Stickstoffeinträge in die Meeresumwelt weiter zu verringern.

Im Jahr 2013 war die deutsche Landwirtschaft für die Emission von rund 64 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten verantwortlich. Das sind 6,7 % der gesamten Treibhausgasemissionen dieses Jahres. Vor allem Methanemissionen (CH4) aus der Tierhaltung und dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie Lachgasemissionen (N2O) aus landwirtschaftlich genutzten Böden, als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch), sind dafür verantwortlich. So stammten 2013 54,1 % der CH4-Emissionen und 77,2 % der N2O-Emissionen aus der Landwirtschaft.

Wesentliche Merkmale  des ökologischen Landbaus  sind:

  • Fruchtfolgen: Wechselnder Anbau verschiedener Kulturen, die sich gegenseitig ergänzen. Mit dieser Methode wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Außerdem haben Krankheiten und Schädlinge dadurch weniger Chancen, sich zu verbreiten.
  • Humuswirtschaft: Dazu gehören Bodenlockerung und Gründüngung. Ansonsten bildet das aus dem eigenen Betrieb stammende organische Material (Mist und Kompost) die Grundlage für die weitere Anreicherung mit Humus.
  • Stärkung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte: Grundprinzip ist die Vorbeugung gegen Krankheiten. Dabei hilft das Wissen über günstige Pflanzen-Nachbarschaften, richtige Saatzeitpunkte, Standort- und Sortenwahl etc.
  • Unkrautregulierung ohne Chemie: Gelingt durch Fruchtfolge und Bodenbedeckung (z.B. mit Stroh) oder auch durch mechanische Bearbeitung.

Der ökologische Landbau hat in Deutschland heute einen Anteil an der Agrarfläche von 6,3% (2014), 1996 waren es nur 2,1%. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des ökologischen Landbaus an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche auf 20% zu steigern.

Gesetzeslage: Nur Produkte, die nach den Regeln der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert werden, tragen das „Bio“-Siegel:

  • Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten bestehen, müssen zu mindestens 95% aus dem ökologischen Landbau hergestellt sein. Die übrigen 5% dürfen nur dann aus der konventionellen Landwirtschaft stammen, wenn sie in ökologischer Qualität am Markt nicht verfügbar sind.
  • Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschiften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter der Bezeichnung „Bio“ oder „Öko“ zu vertreiben.
  • Zur Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden.

Marktbeobachtung: Biolebensmittel hatten im Jahr 2014 ein Umsatzwachstum von 4,8% auf 7,9 Milliarden Euro. Das entspricht einem Marktanteil von 4,35% am Lebensmittelgesamtmarkt. Die stärksten Umsatzzuwächse verzeichneten Biogeflügel und Bio-Eier (Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft 2015). Eier, Mehl, Frischgemüse und Milch sind die Produktbereiche mit den höchsten Bio-Anteilen

Das deutsche Bio-Siegel, das für Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft steht, kennen 95% der deutschen Konsumenten. Es ist deutlich bekannter als sein europäisches Pendant, das nur gut einem Viertel der Bevölkerung ein Begriff ist.

Ein Drittel der Befragten gibt an, dass das deutsche Logo auch die Kaufentscheidung beeinflusst. Dabei korreliert der Einfluss des Zeichens stark mit der Häufigkeit des Kaufs von Bio-Lebensmitteln. 3% der Befragten wählen „(fast) immer“, 17% „sehr häufig“ beim Kauf von Lebensmitteln und Getränken Bio-Produkte (BMUB/UBA 2015). Gründe für den geringen Marktanteil sind hauptsächlich höhere Verkaufspreise sowie Zweifel an Umweltnutzen und korrekter Deklaration von Bio-Produkten (BMU/UBA 2013).

Quelle: EBA

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