Zahlreiche Lebensmittel, die Inhaltsstoffe aus Milch beinhalten, gibt es heutzutage auch laktosefrei. Der sogenannte Milchzucker kann von manchen Menschen nicht verstoffwechselt werden, weswegen diese sehr froh sind, dass es immer mehr Hersteller gibt, die laktosefreie Produkte herstellen. Diese meist teureren Lebensmittel sind allerdings nicht für jeden sinnvoll. Die Verbraucherzentrale klärt auf:

 

Bei laktosefreien Produkten ist der Milchzucker (Laktose) bereits aufgespalten. Deshalb werden sie von Menschen mit Milchzuckerunverträglichkeit gut vertragen. Wer keine Milchzuckerunverträglichkeit hat, braucht diese in der Regel teureren Produkte nicht. Manche Lebensmittel sind von Natur aus laktosefrei – lassen Sie sich hier nicht von der Werbung täuschen!

Laktose (Milchzucker) ist ein natürlicher Bestandteil der Milch. Etwa jeder Siebte in Deutschland leidet an Laktoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit) und kann den Milchzucker nicht oder schlecht verdauen. Die Industrie bietet eine große Palette laktosefreier Lebensmittel an. Sie kosten meist mehr als die herkömmlichen Varianten.

Wer keine Laktoseintoleranz hat, für den bieten laktosefreie Produkte keinen Mehrwert. Und selbst bei einer Unverträglichkeit muss nicht jeder Betroffene gleich alles mit dem Label „laktosefrei“ kaufen – denn damit werden auch Lebensmittel angepriesen, die von Natur aus nahezu keinen Milchzucker haben.

Hartkäse ist von Natur aus fast laktosefrei

Je nach Empfindlichkeitsgrad vertragen viele Betroffene geringe Laktosemengen und somit auch bestimmte herkömmliche Milchprodukte:

  • Butter hat einen Laktosegehalt unter einem Prozent und wird in der Regel nur in geringen Mengen verzehrt.
  • Die meisten Käsesorten, vor allem Hart- und Schnittkäse wie Emmentaler, Bergkäse oder Gouda, enthalten durch den Herstellungsprozess nur noch Spuren von Milchzucker.
  • Sauermilchprodukte wie Joghurt enthalten drei bis vier Gramm Laktose pro 100 Gramm. Die enthaltenen Milchsäurebakterien spalten den Milchzucker jedoch teilweise auf.

Eine Laktoseintoleranz sollte auf jeden Fall von einem Facharzt diagnostiziert werden, und Betroffene sollten eine qualifizierte Ernährungsberatung in Anspruch nehmen.

„Laktosefrei“ nur bedingt gesetzlich geregelt

Für den Begriff „laktosefrei“ gibt es keine gesetzliche Regelung, die für alle Lebensmittel gilt. Bislang gibt es gesetzliche Regelungen nur für Käse oder Erzeugnisse aus Käse und Milcherzeugnisse wie Joghurt oder Dickmilch. Bei diesen Produkten ist seit Ende 2016 in Deutschland ein Laktosegehalt von unter 0,1 Gramm pro 100 Gramm und eine entsprechende Kennzeichnung vorgeschrieben, wenn mit Laktosefreiheit geworben wird.

Auch bei anderen Lebensmitteln, die als laktosefrei beworben werden, orientieren sich die Hersteller in der Regel an diesem Wert. Eine Angabe des Laktosegehaltes ist hierbei nicht vorgeschrieben.

 

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